ELEKTRONISCHE ARBEITSUNFÄHIGKEITS- BESCHEINIGUNG. DER „GELBE SCHEIN“ WIRD DIGITAL. Liebe Patientin, lieber Patient, Sie sind krank und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat Ihnen eine Krankschreibung mitgegeben. Möglicherweise wundern Sie sich, da das Formular ganz anders aussieht als früher. Das liegt daran, dass die Praxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch AU genannt, nun elektronisch an Ihre Krankenkasse übermittelt. WAS SIE ÜBER DIE eAU WISSEN MÜSSEN Die AU, bekannt auch als „gelber Schein“, haben Sie bislang als ein Original mit zwei Durchschlägen erhalten. Das Original war für Ihre Krankenkasse bestimmt, jeweils ein Durchschlag für Ihre Unterlagen und Ihren Arbeitgeber. Waren Sie krank, mussten Sie die Dokumente bisher noch per Post an den Arbeitgeber und die Krankenkasse senden. Das ändert sich nun – allerdings Schritt für Schritt. Zunächst geht es nur um den Durchschlag für die Krankenkasse: Den verschickt ihre Arztpraxis nun digital. Sie erhalten nur noch eine Ausfertigung für Ihre eigenen Unterlagen und die Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Letztere leiten Sie wie gewohnt an Ihre Arbeitsstelle weiter. Übrigens: Bald wird auch die Information für die Arbeitgeber einfacher. Das übernehmen die Kranken- kassen dann für Sie. So können Sie sich darauf konzen- trieren, wieder gesund zu werden. Ihre persönlichen Daten bleiben bei alldem geschützt. Denn Ihre Krankschreibung wird nicht per E-Mail oder WhatsApp an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nutzt ein für solche sensiblen Informationen eigens entwickeltes Netz – die Telematikinfrastruktur. Dort haben nur Personen oder Institutionen des Gesundheitswesens Zugang. Auch sind alle Nachrichten besonders verschlüsselt. GUT ZU WISSEN Wenn die digitale Übermittlung einmal nicht möglich sein sollte, was insbesondere am Anfang noch öfter vorkommen kann, erhalten Sie das Exemplar für die Krankenkasse auf Papier. Es sieht etwas anders aus als die alte Bescheinigung, der Weg ist aber der gleiche: Sie müssen die Krankschreibung dann selbst – wie bisher auch – an Ihre Krankenkasse senden. Wir wünschen Ihnen gute Besserung! Ihr Praxisteam www.kbv.de